Zuletzt aktualisiert am 13.09.2021:
- Sollten Sie Ihre Registrierung an eine andere Personen weitergeben, benötigen wir deren Kontaktadressen – bitte informieren Sie uns auf office@biem.at.
- Einlass nur auf Basis der 3G-Regel:
PCR-Test (maximal 48 Stunden alt)
Antigentest (maximal 24 Stunden alt)
Impfnachweis (ab 3. Tag nach Zweitimpfung und 22. Tage nach Impfung (Johnson&Johnson))
Nachweis der Erkrankung (maximal 180 Tage alt)
Antikörpernachweis (maximal 90 Tage alt) - Zutrittstestung vor Ort: Wenn ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vom Betroffenen nicht vorgelegt werden, dann kann ein Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers (oder des für eine Zusammenkunft Verantwortlichen) durchgeführt werden. Das negative Testergebnis gilt jedoch nur für die Dauer des Aufenthalts am jeweiligen Ort bzw. für das Betreten des Veranstaltungsort.
- Kennen Sie noch Kyro? Er hatte letztes Jahr die wunderbare Aufgabe auf unseren Abstand zu achten. Die Gesundheit unserer Gäste und ihr Wohlergehen liegen uns sehr am Herzen. Neben den rechtlichen Anforderungen, die 3G Regelung bei der Registrierung zu prüfen, würden wir uns aber sehr freuen, wenn unsere Besucher FREIWILLIG einen COVID-19-Test mitbringen. Diese Initiative wird bei der Registrierung nicht überprüft. Wir bedanken uns für ihre Achtsamkeit.
- Vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt die Akkreditierung, wo die zuvor angeführten Nachweise vorzulegen sind.
- Die Veranstaltung ist mit 500 Besucher pro Veranstaltungstag beschränkt.
- Bei den Fachpanels gibt es freie Sitzplatzwahl. Die schachbrettartige Belegung der Sitzplätze, stellen den geforderten Mindestabstand zwischen den Besucherinnen und Besuchern sicher.
- Bei Testfahrten von mehreren Personen wird das Tragen eines MNS im Fahrzeug empfohlen.
- Bitte leisten Sie den Anweisungen des ÖAMTC-Personals und dem Covid-19 Beauftragen stets Folge und beachten Sie die Hinweisschilder.
- Bitte halten Sie zu jeder Zeit einen Meter Abstand zu Personen außerhalb Ihres Haushalts und vermeiden Sie Stau-Situationen, insbesondere an Ein- und Ausgängen sowie des Veranstaltungsraums.
- Bitte halten Sie sich an die allgemein gültigen Hygieneregeln wie Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen oder -desinfizieren etc. Desinfektionsmittelspender stehen zur Verfügung.
- Für alle Personen besteht Indoor MNS-Pflicht. Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht gelten laut Hausordnung nicht. Während der Veranstaltung, wenn sich alle Besucherinnen und Besucher auf ihren Plätzen befinden, und für die Konsumation darf die Maske abgenommen werden.
- Bitte bleiben Sie der Veranstaltung unbedingt fern
– bei Krankheitsgefühl, wenn Sie eine Infektion mit dem Coronavirus nicht ausschließen können
– wenn Sie erkrankt sind
– wenn Sie Kontakt zu einer an Covid-19 erkrankten Person hatten
– bei Verdachts- oder Krankheitsfall in Ihrem näheren sozialen oder beruflichen Umfeld
Alle Daten und Infos zur Veranstaltung sind vorbehaltlich allfälliger zukünftiger COVID Verordnungen der österreichischen Bundesregierung. Die Veranstaltung wird nach den aktuellen Vorgaben der COVID-Verordnungen geplant, und durchgeführt. Die Anwesenheit der Vortragenden an den Panels ist abhängig von den internen COVID-Richtlinien der einzelnen Unternehmen und kann sich kurzfristig ändern. Die festgelegten Maßnahmen werden Aussteller*innen und Gästen zur Kenntnis gebracht und sind einzuhalten.
COVID-19 Kontaktverfolgung –Datenschutzinformation:
Das Projektteam (siehe Impressum) als Veranstalter und Verantwortliche iSd DSGVO verarbeitet gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO zum Zweck der allfälligen Weitergabe an die zuständigen Gesundheitsbehörden, im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen auf Grund des COVID-19 Präventionskonzeptes, die im Zuge der Beziehung von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name und Kontaktadresse). Die Datenverarbeitung ist gerechtfertigt, da der Gesundheitsschutz von Kontaktpersonen im Sinne einer raschen Erreichbarkeit, den Eingriff der Kontaktdatenbekanntgabe bei einer freiwilligen Zusammenkunft überwiegt. Sollte nach der Veranstaltung unter den Teilnehmer*innen eine COVID-19 Infektion bekannt werden, müssen die Kontaktdaten der Veranstaltungsteilnehmer*innen an die laut Epidemie Gesetz zuständigen Gesundheitsbehörden zum Zweck des Contact Tracing weitergegeben. Sollte keine Weitergabe der Daten erforderlich sein, werden diese 28 Tage nach der Veranstaltung gelöscht. Weitere Informationen zu unseren Datenverarbeitungen, insbesondere zu Ihren Betroffenenrechten und Ihren Beschwerderechten, können Sie jederzeit in unserer Datenschutzerklärung unter biem.at/datenschutzerklärung nachlesen.
Bei Fragen können sie sich gerne an office@biem.at wenden.
Vorort gibt es eine Covid19 Beauftragte, die auf die Einhaltung der Regeln achtet.